Wir sichern Ihnen
bis zu 70 %
staatlicher Förderung
So funktioniert die Beantragung der Fördermittel
Wenn Sie sich nach unserer kostenfreien Vor-Ort-Beratung für den Kauf einer Wärmepumpe von Waermequelle entscheiden, bieten wir Ihnen unser „Rundum-Sorglos-Paket“ an. Dieses beinhaltet die Beantragung der staatlichen Förderung bei der KfW-Bank. Für diesen Prozess benötigen wir von Ihnen lediglich eine ausgefüllte Vollmacht. Wir führen sämtliche erforderlichen Berechnungen durch und füllen den Antrag für Sie aus. Anschließend reichen wir den Antrag bei der KfW ein. Nach erfolgtem Einbau und Upload unserer Rechnung wird Ihnen die staatliche Förderung erstattet.
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz seit dem 29.12.2023
Maximal förderfähige Kosten: 30.000 €
30 %
Grundförderung
Für den Umstieg auf Heizsysteme mit mindestens 65 % erneuerbare Energien im Alt- und Neubau
5 %
Effizienzbonus
Zusätzliche Förderung, da wir in unseren Wärmepumpen das natürliche Kältemittel Propan R290 einsetzen
20 %
Klimageschwindigkeits- Bonus
Für den frühzeitigen Umstieg auf erneuerbare Heizungen bis 2029
(Bei Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicheröfen oder bei Gasheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind)
30 %
Einkommensabhängiger Bonus
Für selbstgenutzte Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr
Gesamtbonus
Alle Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch lassen sich bis zur Maximalförderung von 70 % kombinieren. Die maximal förderfähigen Kosten belaufen sich auf 30.000 €.
Sie haben noch Fragen? Jetzt kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren oder rufen Sie uns an unter 06008/1801 und wir beraten Sie umfassend zu den Förderungen.